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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Kleinbäuerlicher Zweiseithof mit dicht an der Straße angeordnetem, traufständigem Wohnhaus, an dem die Stallnutzung des Kellers noch gut ablesbar ist. In die 1. Hälfte des 19. Jhs. datierende Rähmkonstruktion auf hohem Bruchsteinsockel mit Sandsteingliederung, das Fachwerk mit profiliertem Geschossversatz, an dem noch ein Zahnschnittfries erkennbar ist, und dekorativen Mannverstrebungen; erhalten die einläufige Sandsteintreppe mit eisernem Geländer und gewalmtem Vordach. Die giebelseitige Erweiterung stammt aus dem 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |