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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Zur Straße durch eine steinerne Einfriedung abgeschlossene Hofanlage. Das Wohnhaus eine Rähmkonstruktion mit umlaufendem Geschossversatz und lebhaften, zum Teil breitgestellten Mannverstrebungen; der fast ebenerdig erschlossene Bau dürfte wohl in engem zeitlichen Zusammenhang mit den zwei Wirtschaftsbauten errichtet sein, die bei ähnlicher Bauweise ebenfalls vollausgebildete Mannfiguren zeigen. Als Bauzeit kommt hier die Mitte des 18. Jhs. in Frage. Die Einfriedungsmauer mit giebelförmigem Abschluss ist inschrfitlich auf 1750 datiert, die profilierten Torpfosten auf 1806. Der Hof ist wegen seiner einheitlich erhaltenen und in einem Zuge entstandenen Bausubstanz und Ausstattung von besonderer baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |