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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Das Ortsbild in diesem Straßenbereich prägendes Wohnhaus, angesiedelt an der Ecke zur Dammstraße, laut Inschrift 1901 erbauter Massivbau in Sichtmauerwerk, hoher Bruchsteinsockel mit Eckquaderung, an den Geschosswechseln Zierfries in Form eines Deutschen Bandes, die Fenster mit gemauerten Segmentbogen überwölbt. Der Giebel durch ein Ziergespärre geschmückt, traufseitig eine große Fachwerkgaube aufgesetzt. Der im Grundriss eingezogene Eingangsbereich mit Veranda artigen, mehrteiligen Fenstern versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |