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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Neben der Kirche angeordneter Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das in konstruktivem Gefüge errichtet noch einen leicht angedeuteten Geschossversprung zeigt und laut Hausstein 1842 entstanden ist. Giebelseitige Inschrift: "Psalm 119 V100 Ich bin jünger wie die Alten und ich halte die Befehle V101 Ich wehre meinem Fuß alle böse Wege, daß ich dein Wort halte V102 Ich weiche nicht von deinen rechten den du lehrest mich". Die Scheune mit inschriftlicher Datierung 1855.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |