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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Zur Straße offener Dreiseithof mit giebelständigem, dicht an der Straße angeordnetem Wohnhaus. Rähmbau mit Geschossüberstand an zwei Fassaden, die ohne Kopfholz ausgeführten Verstrebungen uneinheitlich und teilweise erneuert. Inschrift Giebelseite: "Wer baut an gassen und strasen, der mus sich tadeln lasen, von allen die vorüber gehn und durch ...von dem bauen nichts verstehn den mancher thut verachten, schöner er thut sich betrachten". Datierung laut Hausstein 1788. Aus der 2. Hälfte des 19. Jhs. stammen Scheune und Stallgebäude, das im Erdgeschoss massiv in zweifarbigem Ziegelmauerwerk aufgeführt ist. Zur Straße Ziegeleinfriedung mit Sandsteinabdeckungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |