Lade Kartenmaterial...
Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Oberweimar
  • Obergasse 1
  • Untergasse 6
Ev. Kirche mit Kirchhof und Ehrenmal
Flur: 8
Flurstück: 41/1, 44/2

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberweimar

Die ev. Pfarrkirche ist ein Nachfolgebau der mittelalterlichen St.-Martin-Kirche, die in ihrer Funktion als Pfarr- und Sendkirche im Dekanat Amöneburg größere Bedeutung besaß, so dass sogar Marburg bis 1227 zur Pfarrei Oberweimar gehörte.

Das alte Gebäude musste wegen Baufälligkeit abgebrochen werden. Der in erhöhter Lage auf einem nach Südosten gerichteten Sporn angesiedelte Neubau erfolgt 1732-34 nach Plänen des Kasseler Hofbaumeisters Charles du Ry, der ihn als schmalen, verhältnismäßig hohen und geräumigen Saalbau anlegt. Über dem Eingang ein eingestellter Frontturm mit zweistufigem Haubendachreiter. Im Inneren eine dreiseitige, z. T. doppelstöckige Empore der Bauzeit. Die hinter dem Altar angeordnete, verzierte Kanzel stammt von 1674, das Altarkruzifix aus dem 18. Jh. Die Orgel von 1747 stammt aus den Händen des Frankfurter Orgelbauers Joh. Christian Köhler, der einige der bedeutendsten Orgeln der damaligen Zeit geschaffen hat. Sie ist mit einem von den Seiten zur Mitte ansteigenden, schwungvoll gegliederte Prospekt in feinem Rokoko-Ornament versehen. In der Turmhalle hängen zwei lebensgroße Pfarrerportraits aus dem Ende des 17. und 1. Hälfte des 18. Jhs. Als Inventarteile wohl des Vorgängerbaus sind ein spätgotischer Kelch und eine Taufschüssel der Zeit um 1500 erhalten.

Im Außenbereich stehen Grabsteine des 18. und 19. Jhs. sowie ein Kriegerehrenmal von 1922 für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Der Kirchhof wird zur Straße hin durch eine ortsbildprägende Stützmauer abgefangen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.