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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Ganz im Süden der Ortslage im Knie einer Lahnschleife angesiedelte Mühlenanlage, die aus mehreren zu unterschiedlichen Zeiten errichteten Gebäudeteilen besteht. Der Mühlenbetrieb wird heute durch eine Turbine bewerkstelligt. Das Hauptgebäude in den beiden unteren Geschossen massiv mit geputzten Fassaden, die zwei hohen Geschosse darüber in Rähmbauweise mit historisierendem Fachwerkgefüge errichtet. Der im 4. Jahrzehnt des 20. Jhs. auf älteren Grundmauern entstandene Bau steht als Industriedenkmal unter Schutz. Die Rother Mühle ist die einzige Anlage im südlichen Kreisteil, die noch einen gewerblichen Mahlbetrieb als Kornmühle aufrecht erhält.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |