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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Niederweimar
  • Zur Kirche 6
Ev.-Lutherische Adventskirche
Flur: 5
Flurstück: 94/12

Nordöstlich des historischen Ortskerns gelegenes Gemeindehaus mit großem Gottesdienstraum und multifunktionalen, zu unterschiedlichen Größen zusammenfassbaren Flächen für die Gemeindearbeit. In leichter Hanglage gegenüber dem Friedhof über kreuzförmigem Grundriss errichtete, sehr sorgfältig ausgeführte Sichtbetonkonstruktion mit zur Mitte hin ansteigenden Pultdächern, die in Form der Oberlichter eine reizvolle Belichtung der Innenräume ermöglichen. Die innere Offenheit des Grundrisses korrespondiert mit der äußeren Geschlossenheit und wird unterstützt durch den einheitlichen, ziegelroten Tonplatten-Boden. Der 1974 von dem Architekten und Hochschullehrer Karl Wimmenauer (1914-97) zusammen mit Bruno Braun entworfene Bau schafft im quadratischen Gottesdienstraum in programmatischer Weise einen transparenten Altarbereich, dessen Dach sich zu einem Außenraum absenkt und hier dem Auge erst durch eine freistehende Wandscheibe wieder Halt gibt. Die Hauptstücke wie Altar, Lesepult und Taufbecken aus Plexiglas entstammen der Bauzeit. Das anspruchvolle Kirchenprojekt kam dem damaligen Bedürfnis nach weiten, multifunktionalen Räumen für die moderne Kirchenarbeit nach. Es spiegelt den frühen kirchlichen Strukturwandel im Marburger Land in den 1970er Jahren wieder.

Bis heute hat sich die Adventskirche in außergewöhnlicher Reinheit erhalten und steht aus orts- wie kirchbaugeschichtlichen Gründen als regional hochkarätiger Sakralbau unter Schutz. Als skulpturales Spätwerk des überregional bedeutenden Kirchbauarchitekten Karl Wimmenauer verdient es auch künstlerische Wertschätzung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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