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Die Gesamtanlage markiert südwestlich des mittelalterlichen Ortskernes eine städtebauliche Erweiterung, wie sie am Ende des 19. und Anfang des 20. Jhs. häufig entlang der Ein- und Ausfallstraßen der Dörfer und Städte angelegt wurde. Hier sind im ersten Jahrzehnt des 20. Jhs. nahe der Abzweigung nach Ilschhausen in einer leichten Biegung der Straße drei Hakenhöfe Hachborner Straße 52, 54 und 56 angelegt. Die giebelständigen Wohnhäuser sind in nahezu identischer Größe in konstruktivem Gefüge als symmetrisch gegliederte Fünfachser auf hohem Sockel errichtet und von querstehenden Wirtschaftsbauten als hinterem Hofabschluss begrenzt. Im nach Südosten leicht abfallenden Straßenverlauf ergibt sich eine markante räumliche Staffelung, die von dem gegenüberliegenden Wohnhaus Hachborner Straße 33 kontrastiert wird, das als Massivbau in zweifarbigem Ziegelsichtmauerwerk über Eck im Straßenraum steht.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |