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Während der Dreißiger Jahren des 20. Jhs. im Bereich der Dorferweiterung südlich der historischen Ortslage entstandenes eingeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Basaltsockel mit Gliederungen aus Naturstein und Ziegel. Der weitgehend bauzeitlich erhaltene Bau in historisierendem Gefüge mit Andreaskreuzen und großer Dachgaube. Am giebelseitigen Eingang mit Natursteintreppe und gewalmtem Vordach die originale Haustür überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |