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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Heskem
Schräg im Straßenraum angeordnetes Wohnhaus, das als Teil eines Einhauses noch in weitgehend originalem Zustand überliefert ist. Der mit einem leichten, profilierten Geschossüberstand versehene Rähmbau baut auf hohem, ehemals als Stall genutztem Sandsteinsockel auf, die einläufige Massivtreppe ist von einem gewalmten Vordach überdeckt. Am hinteren Giebel schließt sich unter einem Dach der Wirtschaftsteil an. Auf der Hoffläche ist das Natursteinpflaster überliefert. Als Bauzeit für diesen Eindachhof ist die erste Hälfte des 19. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |