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Weit nördlich oberhalb der historischen Ortslage angesiedelte Villa, die sich als stark gegliederter Baukörper in repräsentativer Ausformung darstellt. Auf bossiertem Sandstocksockel zwei massive Putzgeschosse, darüber ein in Fachwerk errichtetes Dachgeschoss, das durch die belebte Dachlandschaft die Höhe des Gebäudes betont. Neben dem straßenseitigen Erker ist die Fassade durch historistische Fenstereinfassungen geschmückt, die an der Nordwestfassade auch im Bereich aufgemalter Scheinfenster verwendet werden. Als Erbauungsdatum ist das erste Jahrzehnt des 20. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |