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Aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. stammender kleinformatiger Hakenhof im dicht besiedelten Bereich östlich des Ortskernes. Das Wohnhaus ein noch mit Schiefer bekleideter, gut erhaltener Rähmbau, der nahezu ebenerdig erschlossen ist. Rechts hinter der gepflasterten Hoffläche schließt sich die inzwischen zu Wohnzwecken umgenutzte, etwa zeitgleich entstandene Scheune und eine massive, zweigeschossige Erweiterung an, in der wohl ehemals der Abort untergebracht war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |