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Im Bereich eines engbebauten, kleinteilig parzellierten Ortsteiles angesiedeltes Wohnhaus, das als Rähmkonstruktion mit konvergierenden Streben in der 2. Hälfte des 19. Jhs. errichtet ist. Der in seiner Struktur gut erhaltene und sanierte Bau ist wichtiger sozialgeschichtlicher Beleg für die Wohn- und Lebensverhältnisse von Arbeitern und Handwerkern in dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |