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Wasserbehälter mit baugeschichtlicher Bedeutung als mehrfach nach einheitlichem Plan errichteter Bautypus, der sich jeweils nur durch die Wahl des Materials geringfügig von den Beispielen in Wittelsberg, Ilschhausen oder Sindersfeld unterscheidet. Inschrift über dem Eingang: "Wasserwerk Capella 1912". Kulturdenkmal auch aus technischen Gründen wegen der zu Beginn des 20. Jhs. im Marburger Land einsetzenden überörtlichen Wasserversorgung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |