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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hachborn
Im sehr eng besiedelten Bereich an der Kreuzung Grabenstraße - Bachstraße errichtetes Wohnhaus, das giebelständig dicht an der Straße erbaut ist. Der Rähmbau mit Dreiviertelstreben und Halsriegel an den Ecken ist offensichtlich aus zwei traufständig orientierten Einzelbauten entstanden. Als Entstehungszeit für diesen städtebaulich prägnanten Bau ist die 2. Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |