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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Heskem
Südöstliche des Kirchhofs als auffälliger Blickpunkt an einer Gabelung der Heskemer Straße platziertes kleines Gebäude in Rähmfachwerk, das im "Lager-,Stück- und Steuerbuch der Dorffschaft Heskem" von 1772 und der Karte von 1769 als bewohnbares Hirtenhaus aufgeführt ist. Im nicht weiter unterteilten Erdgeschoss war später laut Überlieferung wohl eine Schmiede untergebracht. Als gemeindeeigene Einrichtung neben dem benachbarten Backhaus ist der Bau auch von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |