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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Heskem
Direkt an die Kirchhofmauer angebautes Backhaus als kleines Satteldachgebäude auf Sandsteinsockel. Der bereits im Urkataster von 1769 nachgewiesene Bau an der Außenseite vollständig mit Blech verkleidet. Die Lage in der Sichtachse der Heskemer Straße geben dem heute nicht mehr genutzten Bau eine städtebauliche Bedeutung neben dem Zeugniswert für die Orts- und Sozialgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |