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Im Bereich der Dorferweiterung südlich des historischen Ortskernes angesiedeltes Wohnhaus auf Basalt-Bruchsteinsockel. Der aus der Bauzeit gut erhaltene, in historisierendem Gefüge mit Andreaskreuzen und Rauten errichtete Fachwerkbau ebenerdig mit eingetieftem Eingang erschlossen. Über der originalen Rundbogenhaustür mit Datierung 1936 ein Gefach mit Familienwappen überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |