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Teil der Gesamtanlage:
historische Ortskerne Mittel- und Oberhausen
Von der Straße weit zurückstehendes, vollständig mit Platten verkleidetes Wohnhaus, das zur Straße durch einen gewalmten, zweigeschossigen Eingangsvorbau und den in gleicher Axialität angeordneten Zwerchgiebel betont ist. Unter der Verkleidung ist ein streng gegliederter Fachwerkbau des ausgehenden 19. Jhs. zu erwarten. Die dreiseitige Sandstreintreppe, die symmetrisch platzierten Fensterachsen sowie das Walmdach unterstreichen die klare Mittenbetonung des Gebäudes. Der Bau ist als Pfarrhaus der evangelischen Kirche Am Kirchplatz zugeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |