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Gegenüber dem ehemaligen Bahnhof von Dreihausen angesiedeltes großvolumiges Wohnhaus als städtebaulich exponierte Fachwerkkonstruktion in historisierendem Gefüge mit 3/4-Streben und Geschossversatz. Sockelausbildung in Basaltbruchstein mit Gliederung durch Sandsteine. Zum Straßengiebel bildet der gut erhaltene, um 1910 errichtete Bau einen risalitartigen Vorsprung aus, das Dach und die zentrale Gaube werden durch Krüppelwalme abgeschlossen. Erschließung an der linken Traufseite über eine dreiseitige Außentreppe mit hochliegendem gewalmtem Vordach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |