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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern und Park
Über polygonalem Grundriss angeordneter Dreiseithof in städtebaulich betonter Lage im Kreuzungsbereich dreier Straßen. Das traufständige Wohnhaus eine Rähmkonstruktion aus dem letzten Viertel des 19. Jhs. mit Ziegelausfachung und partieller Schieferbekleidung, die sich auf die anschließende Wohnhauserweiterung ausdehnt. Die Fachwerkscheune und der giebelständige Ziegelbau mit handwerklich aufwändiger Sandsteineinfassung der Tür- und Fensteröffnungen etwa zeitgleich errichtet. Auf der Hoffläche haben sich das Basaltpflaster und Reste der sandsteinernen Einfriedung mit profilierten Torpfosten erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |