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Im Bereich der Dorferweiterung, die während der Dreißiger Jahre des 20. Jhs. südlich des historischen Ortskernes entstanden ist, angesiedeltes eingeschossiges Wohnhaus auf hohem Basalt-Bruchsteinsockel. Das T-förmige Gebäude traufseitig ehemals mit Wirtschaftsräumen im Sockelbereich, das Fachwerk in historisierendem Gefüge mit 3/4-Streben und Andreaskreuzen. Am Eingang hat sich die originale Haustür erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |