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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Ebsdorf
Am Zusammentreffen dreier Straßen angeordneter, kleinbäuerlicher Hakenhof. Das Wohnhaus ein in konstruktivem Fachwerk errichteter Rähmbau, der sich über einem hohen, sauber gearbeiteten Sandsteinquadersockel mit eingezogenem Übergang zur Fachwerkschwelle erhebt. Gut erhalten die streng symmetrische, sich von oben nach unten verdichtende Fassadengestaltung des Straßengiebels. Die linke Traufaseite mit handwerklicher Verkleidung in Schiefer. Inschriftliche Datierung am Giebel 1848.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |