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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern und Park
Entlang des Rulfbaches am westlichen Parkeingang gelegener, ebenerdig erschlossener Eindachhof, der sich über mehrere Bauphasen zu seiner heutigen Form entwickelt hat. Ursprünglich zweischiffiger Fachwerkbau, eingeschossig mit Kniestock aus wiederverwendeten, teilweise urwüchsig gebogenen Hölzern im 18. Jh. errichtet, im 19. Jh. traufseitig erweitert und um giebelseitigen, erhöhten Wirtschaftsteil ergänzt. Der linke Giebel noch mit guter Schieferverkleidung. Als Beleg für die Lebensverhältnisse der "kleinen Leute" im 18. Jh. von sozialgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |