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Am Ende der Ortslage in der Gladenbacher Straße traufständig angeordnetes Wohnhaus, das als weitgehend original erhaltener Villenbau in typischer Ausbildung der Bauzeit 1930 von baugeschichtlicher und künstlerischer Bedeutung ist. Das Erdgeschoss mit hohem, steilem Dach versehen, das mansardartig mit gerundetem Dachknick und Biberschwanzdeckung ausgebildet ist. Neben aus der Bauzeit erhaltenen Sprossenfenstern auch die Haustür mit eingezogenes Natursteingewände überliefert, hier auch Name des Erbauers und Baudatum 1930 ersichtlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |