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Oberhalb der Straße auf einem Gartengrundstück angesiedeltes Gartenlaube, das wohl zum nördlich benachbarten Hof gehörte. In Mischbauweise errichteter Fachwerkbau mit verputzten und geprägten Blechplatten verkleideten Außenwänden. Der mit einem eigenen Schornstein versehene Bau ist mit einer nach Osten ausgerichteten Veranda ausgestattet, die sich unter dem Biberschwanz gedeckten Dach mit Krüppelwalm erstreckt. Mit der Nutzung einer Art Teehäuschen, wie es aus großbürgerlichen oder herrschaftlichen Zusammenhängen bekannt ist, geht seine Entstehung auf die erste Hälfte des 20. Jhs. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |