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Gegenüber der benachbarten Bebauung deutlich zurückliegendes Wohnhaus, das sich aus den 30er Jahren des 20. Jhs. weitgehend original erhalten hat. Der traufständige, eingeschossige Fachwerkbau in streng symmetrischem Gefüge mit einem, den First überragenden Zwerchhaus angelegt, der Eingang ist durch einen eigenen Vorbau besonders hervorgehoben, Haustür, Treppe und Geländer stammen aus der Bauzeit. Die beiden Giebelseiten des mit einem Kniestock ausgestatteten Hauses sind durch Platten bzw. Schiefer verkleidet. Als Abgrenzung zur Straße ist ein Staketenzaun mit Gliederung durch massive Pfosten überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |