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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Schmales, hochaufragendes Tagelöhnerwohnhaus, dessen Entstehungszeit wohl noch für die zweite Hälfte des 17. Jhs. anzusetzen ist. Dem ursprünglich zweigeschossigen, später aufgestockten Bau kommt durch seine Schrägstellung im Straßenraum eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Unter dem historischen, mehrfarbigen Schieferbehang der Traufseiten dürfte ein Kernbau in Ständerbaugefüge zum Vorschein kommen. Die giebelseitigen Verstrebungen aus nach außen gebogenen, geschosshohen Streben bilden dazu ein für die Bauzeit durchaus typisches Konstruktionsmerkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |