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Teil der Gesamtanlage:
Barockviertel
Gleichzeitig mit dem am Bonifatiusplatz gelegenen Palais Buttlar an Stelle der "Alten Kanzlei“ errichteter Barockbau, ursprünglich Wohnung adliger Hofbeamten (von Hanxleden, von Schlereth, von der Tann, Welle), aber auch - im östlichen Pavillon - Sitz der fürstlichen Leinen-Damast-Fabrik. Seit 1815 einer der bedeutendsten Gasthöfe Fuldas (seit 1824 Bezeichnung "Zum Kurfürsten“), zwischen 1816 und 1867 auch Thurn und Taxissche Posthalterei. Entsprechend dem Palais Buttlar gestaltete Anlage mit zweigeschossigem, hier jedoch 16-achsigem Mittelteil und dreigeschossigen Eckpavillons. Fassadengliederung mit Gesimsen, gefugten Lisenen und barocken Fensterformen ebenfalls wie gegenüber. Entlang der Friedrichstraße ein fünfachsiger Anbau von zwei Geschossen. Wie beim Palais Buttlar säumt eine Balustrade den Bereich vor dem Bau, an der westlichen Ecke wird die Terrasse von einem schmiedeeisernen Gitter begrenzt. Über der westlichen Durchfahrt das Wappen des Fürstabts Constantin von Buttlar, das vom Gartenportal des nördlichen Schloßflügels stammt; etwas versetzt darüber zwei vergoldete Wappen im Kasseler Eisenguß: links Allianzwappen Hessen-Preußen, rechts das hessische Wappen.
Im Innern sind Teile alter Ausstattung erhalten. So ist u.a. in einigen Zimmern noch der Deckenstuck des Rokoko vorhanden, außerdem hängen in den Räumen zahlreiche Gemälde und Gobelins, darunter Landschaftsbilder und Portraits aus der Werkstatt des Johann Andreas Herrlein.
Zusammen mit dem Palais Buttlar erfüllt das Hotel "Zum Kurfürsten“ eine städtebaulich bedeutende Portalfunktion zur Fuldaer Altstadt, außerdem bilden beide Palaisbauten eine imposante, kulissenartige Abschlußwand des herrschaftlichen Barockviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |