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Historisch bedeutende Mühlenanlage an der Fulda, urkundlich bereits für die Zeit um 1337 bezeugt. Als Eigentum des Klosters Fulda wird die Wiesen- bzw. Weißmühle bis ins 18.Jh. hinein von Lehnsleuten bewirtschaftet. Im 18.Jh. Teil des Verbandes der Unterhospitalgemeinde. Nach einem Brand 1803 wiederaufgebaut in den zu oranischer Zeit üblichen schlichten Bauformen: Langgestreckter Komplex mit gemauertem Erdgeschoß und einem Fachwerkobergeschoß, dessen Fenster mit geohrten und einfach profilierten Holzgewänden versehen sind. Das Dach abgewalmt, über dem auf Holzpfosten ruhenden Risalit an der Nordostfassade ein Satteldach. Auf der gegenüberliegenden Seite des Fulda-Armes befindet sich noch ein schlichtes, zur Anlage gehörendes Wirtschaftsgebäude. Als letzte erhaltene Mühle im Nahbereich der Altstadt ist die Sachgesamtheit Wiesenmühle von besonderer kulturgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |