Rabanusstraße nach Südosten
Rabanusstraße 28, 30, 32
Rabanusstraße 23a
Rabanusstraße 28, 30, 32
Ecke Rabanusstraße/Peterstor
Rabanusstraße nach Norden
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Rabanusstraße

Die Gesamtanlage Rabanusstraße umschreibt den Straßenabschnitt zwischen Universitätsplatz und Peterstor. In diesem Bereich der an Stelle des östlichen Stadtgrabens 1874 geschaffenen und nach dem berühmten Leiter der Fuldaer Klosterschule Hrabanus Maurus benannten Straße entstanden zwischen 1882 und 1907 die repräsentativen Wohnhäuser einer wohlsituierten bürgerlichen Mittelschicht. So beispielsweise das Haus des Mediziners Johann August Rohrhirsch (Nr.27), das Haus des Malermeisters Jean Kramer (Nr.32) oder das die Ecke Rabanusstraße/Peterstor dominierende Haus des Kaufmanns Friedrich Griessel (Nr.38). Die in der Regel dreigeschossigen Gebäude verdeutlichen stilistisch die Vielfalt des Historismus (Neogotik, Neorenaissance, Neobarock), nur die Villa des Fabrikanten Wahler (Nr.23a) zeigt deutliche Jugendstileinflüsse. Die Fassaden sind insgesamt sorgfältig durchgebildet, auffallend sind besonders die der Häuser Rohrhirsch und Kramer, die sich durch Malereien und Putzornamentik auszeichnen. Beide Bauten sind auch als Einzelkulturdenkmäler bewertet. Einen wichtigen Akzent innerhalb der Gesamtanlage setzt noch die niedrig gehaltene Turnhalle der Adolf-von-Dalberg-Schule (Alte Universität), die im Verlauf der westlichen Häuserzeile einen harmonischen Auftakt bildet.

Trotz der massiven Störung durch einen unpassenden Neubau zeigt der beschriebene Straßenabschnitt im wesentlichen noch sein ursprüngliches gepräge. An seiner Erhaltung besteht aus stadtbaugeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen ein verstärktes Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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