Gesamtanlage, St. Anna-Platz
Gesamtanlage, Dietershaner Straße
St. Anna-Platz 2, Dorfgemeinschaftshaus, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Dietershaner Straße 29, Wohnhaus, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Dietershaner Straße 33, Wohnhaus, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
Dietershan
  • Gesamtanlage
Historischer Ortskern

Weiträumiger Kernbereich von Dietershan, errichtet auf ansteigendem Gelände und markiert durch die das Zentrum bildende neugotische Filialkirche St. Anna und entlang der gewunden verlaufenden Dorfstraße. Um die Kirche gruppieren sich mehrere Fachwerkbauten. Das wohl älteste Gebäude St. Anna-Platz 16, ein unmittelbar vor der Kirche situiertes Einhaus in konstruktivem Fachwerk mit kräftiger Gebälkzone, dürfte in Teilen zumindest ins 18. Jh. zurückreichen, während die nördlich gelegene Dreiseithofanlage Nr. 4 wahrscheinlich erst im frühen 20. Jh. entstanden ist; die dazugehörige Scheune wurde durch einen großvolumigen Neubau ersetzt. Aus jüngerer Zeit stammt auch das kleinbäuerliche Anwesen Dietershaner Straße 25 im Süden der Gesamtanlage, ein verschindeltes Wohnhaus mit rechtwinklig anschließendem Scheunenteil. Interessant ist die geradezu museumsartige Anordnung der noch erhaltenen, eingeschossigen Funktionsbauten innerhalb des Ensembles. Südlich unterhalb des Gebäudes Nr. 16 steht das Backhaus, dessen vordere Hälfte in Fachwerk konstruiert ist, während der hintere Teil massiv gemauert ist. Am nordöstlichen Rand des platzartigen Gesamtanlagenbereiches befindet sich das kleine Spritzenhaus. Beide wohlerhaltenen Gebäude sind Relikte des 19. Jhs., sie charakterisieren in beispielhafter Weise die Organisationsstruktur eines kleinen Rhöner Bauerndorfs. Dazu gehört auch die ehemalige Schule (St. Anna-Platz 2), die 1892 als zweigeschossiger Massivbau errichtet wurde. 1970 wurde das Gebäude zum Dorfgemeinschaftshaus umgewandelt und erweitert, zudem wurde ein Feuerwehrgerätehaus angefügt.

Entlang der Dietershaner Straße in westlicher Richtung schließen sich weitere gut erhaltene Hofreiten an. Von der Entstehungszeit reichen sie vom Anfang des 19. Jhs. (Nr. 36) bis in die Zeit um 1900 (Nr. 34). Einzelne Nebengebäude wurden noch im 20. Jh. in angepasster Bauweise erneuert, z.B. Scheune zu Nr. 29 nach einem Brand 1949. Die dörfliche Struktur wurde dabei über Jahrhunderte beibehalten und ist heute noch gut erkennbar.

Der umschriebene Bereich ist sowohl aus sozial- wie auch aus bau- und siedlungsgeschichtlichen Gründen von besonderer Relevanz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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