Kapelle von Süden
Kapelle von Nordosten
Stationstafeln
9. Kreuzwegstation, 3. Fall
11. Station, Annagelung
13. Station, Kreuzabnahme
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
Kämmerzell
  • Rochusberg
Wallfahrtskapelle St. Rochus
Flur: 3
Flurstück: 4

Auf dem Rochusberg nördlich von Kämmerzell gelegene Wallfahrtskapelle, die 1877 an Stelle eines 1624 errichteten Baues gleicher Funktion im gotischen Stil erbaut wurde. 1902 wurde an der Nordseite eine Halle angefügt, die Pläne dazu lieferte Regierungsbaumeister Georg Kegel aus Kassel.

Die über eine ansteigende Allee erreichbare Kapelle besteht aus einem dreiachsigen Schiff mit hohen, spitzbogigen Fenstern und Satteldach. Das von einem Dreiecksgiebel verdachte Portal an der Südseite liegt in einem Wandvorsprung, der in einem vierseitigen Dachreiter mit Giebeln und einem Spitzhelm endet. Die mit einem Walmdach versehene Halle hat an den Seiten bunt verglaste Maßwerkfenster. Nach Norden ist sie offen und wird hier von zwei Säulen mit Blattkapitellen gestützt; dazwischen Gitter. An der nordöstlichen Gebäudekante ist eine Außenkanzel situiert.

Im schlichten Kapelleninneren befindet sich ein kleiner Rokokoaltar, der aus der alten Kapelle von Lüdermünd stammt. Von seiner figürlichen Ausstattung ist nur noch die Assistenzfigur eines hl.Johannes vorhanden. In der Halle steht ein zusätzlicher neogotischer Altar mit der Figur des hl.Rochus.

Seitlich der Allee und zu beiden Seiten der Kapelle sind Stationstafeln eines Kreuzweges aufgestellt. Sie wurden vermutlich mit dem Hallenanbau um 1902 geschaffen. In den spitzgiebelig endenden Tafeln mit bekrönenden Kreuzen sind Reliefbilder in Eisenguß eingelassen.

Hauptsächlich aus religionsgeschichtlichen Gründen ist die sogenannte Rochuskapelle ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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