Stadtstraße 1
Stadtstraße 1
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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
  • Stadtstraße 1
Torhaus
Flur: 13
Flurstück: 94

Überrest des ehemaligen Torhauses, das die von Mauer und Graben umgebene "Stadt" mit dem davor liegenden "Dorf" Burghaun verband. Mehrere, z. T. gravierende bauliche Eingriffe führten zur heutigen Gestalt. Im Jahre 1860 wurde auf Anordnung des damaligen Landrates in Hünfeld der linke Flügel einschließlich Tor und Türmchen abgerissen. Der Restbau diente danach als Wohnhaus. 1957-1959 erfolgte der Umbau zur Gedächtnisstätte für die Gefallenen der Kriege von 1870/71, 1914-18 sowie 1939-45. Dabei wurden massive Eingriffe in die Substanz des Sandstein - Erdgeschosses vorgenommen. Im Obergeschoss wurde eine Heimatstube eingerichtet. Der geschosshohe Sockel aus Sandsteinmauerwerk geht im Kern wohl auf die Zeit um 1400 zurück. Das darüber liegende Geschoss zeigt ein gleichmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Bund- und Eckständern; es wird von einem Satteldach bedeckt. Die Hölzer der Konstruktion entstammen einem Zeitraum von über 200 Jahren. Die Grundsubstanz der zum Marktplatz gerichteten Längsseite weist in die Mitte des 18. Jahrhunderts. Dies gilt vor allem für den unteren Bereich mit der Gebälkzone aus profiliertem Schwellbalken sowie gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen und die kräftigen, leicht gebogenen Fußstreben der Eckständer sowie deren Brustriegel. Die dünneren, wie maschinell hergestellt wirkenden gleichmäßigen Kopfstreben und die restlichen Hölzer dieser Seite sind jünger. Die Verwendung von Kopfstreben anstelle von Kopfwinkelhölzern bei den Mannfiguren verweist auf den Anfang des 20. Jahrhunderts. Die beiden Giebelseiten und die rückwärtige Längsseite wurden beim Umbau des Torhauses 1957-1959 neu gestaltet, das Fachwerk in seiner jetzigen gleichmäßigen Figuration dabei an die ältere Substanz angeglichen. Das Torhaus ist trotz der verschiedenen baulichen Eingriffe aufgrund seiner straßenräumlich markanten Lage am Marktplatz sowie seiner historischen Bedeutung erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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