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Kleines giebelständiges Fachwerkhaus zu zwei Stockwerken mit Satteldach, das hofseitig auf einem sehr niedrigen Bruchsteinsockel steht. Es zeigt ein schlichtes unregelmäßiges Gefüge mit 3/4 hohen Streben, die in die Eckständer reichen und eine einfache Verriegelung. Die Gebälkzone ist profiliert. Die niedrige Geschosshöhe, die Unregelmäßigkeit der Konstruktion und der verwendeten Hölzer sowie der ausgeprägte Geschossüberstand an der zum Hof liegenden Eingangsseite deuten auf eine Entstehung des Baus vermutlich noch im 17. Jahrhundert. Die Giebelseite und die rückwärtige Längsseite wurden später verändert, wobei das Erdgeschoss in jüngerer Zeit teilweise verputzt wurde. Das Gebäude, das seit längerem eine Gastwirtschaft beherbergt, ist aufgrund seines Alters und seiner Funktion aus ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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