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Traufenständiges zweigeschossiges Quertennenhaus mit Satteldach und Zwerchhaus, das zum großen Teil wohl aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt, im Kern aber älter sein dürfte. Der unregelmäßige Aufbau der Fassade hinsichtlich der Sockelhöhe, der Stärke und konstruktiven Verwendung der Fachwerkhölzer sowie der Größe und Anordnung der Fenster ist auf spätere bauliche Veränderungen im Hausgefüge zurückzuführen. Das Gebäude sitzt auf einem alten Gewölbekeller, der in einer Ecke einen rechteckigen gemauerten Einsprung aufweist. Dort befindet sich in etwa 50 Zentimetern über dem jetzigen Bodenniveau ein Fenstersturz sowie Teile des Gewölbes in situ. Wie bei fast allen Häusern an der alten Stadtmauer sind Reste dieser Anlage im Boden- bzw. Kellerbereich anzutreffen. Ein Fenster an dieser Stelle deutet auf eine entsprechende ältere Bebauung im Zusammenhang mit der ehemaligen Stadtbefestigung wie z. B. einen Turm hin. Das Haus Stadtstr. 5 hat aufgrund seiner Seltenheit als Quertennenhaus sowie durch seine Lage im Verband der zusammen hängenden Fachwerkzeile Stadtstr. 3 - 13 schützenswerten Status.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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