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In engem Anschluss an das Wohnhaus Stadtstr. 3 stehendes giebelständiges zweistöckiges Einhaus. Die linke Seite der Stadtstraße war zwischen dem Torhaus und dem Haus Nr. 15 im Jahre 1675 einem Brand zum Opfer gefallen. Neben den datierten Wohnhäusern Stadtstr. 8 (1676) und Stadtstr. 13 (1678) dürfte auch das Haus Stadtstr. 6 aufgrund baulicher und stilistischer Nähe im Kern in das letzte Viertel des 17. Jahrhunderts zu datieren sein. Dies gilt vor allem für das Obergeschoss in seinem kräftigen konstruktiven Fachwerk mit den weit ausladenden, leicht gebogenen Streben der Mannfiguren an den Eckständern. Ornamentale Schnitzereien zeigen sich in den Gebälkzonen durch Rundstabprofilierung bei Schwelle und Rähm sowie doppeltem Taustrick bei den Füllhölzern. Die Eckständer sind durch einen abgerundeten Schaft mit aufgelegtem gedrehtem Taustrick verziert. Das Fachwerkgefüge des Erdgeschosses wurde erneuert. Das ursprünglich auf der rechten Seite liegende große Tennentor, das nach niedersächsischem Vorbild die hinten im Haus liegenden Stall- und Scheunenteile erschloss, wurde zugunsten einer einfachen Haustür zurückgebaut. Die Wirtschaftsräume sind inzwischen zu Wohnzwecken umgestaltet. Das Gebäude ist ein historisch interessantes Beispiel eines von niedersächsischen Vorbildern geprägten kleinbäuerlichen Einhauses im baulich engen Bereich der Stadtstraße und zeigt qualitätvolle Schmuckelemente am Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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