Außerhalb der Ortslage bzw. Ortsrand am Ende der Ringstr., SACHGESAMTHEIT Jüdischer Friedhof
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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
  • Am Bornberg
  • Am Pfaffenberg
  • Am Dimbachsgraben
Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Flur: 14
Flurstück: 103, 12, 123, 13

Der jüdische Friedhof von Burghaun, dessen Gründung in das 17. Jahrhundert zurückreicht, kann als einer bedeutendsten seiner Art in Osthessen gelten. Die Grablege fungierte als sogenannter Sammelfriedhof, in dem die Juden aus der ganzen Umgebung ihre Toten bestatteten. Der Burghauner jüdische Friedhof gliedert sich heute in drei zeitlich und räumlich abgestufte Felder, wobei der der älteste Teil am nähesten am Ort liegt. Die beiden älteren Felder sind weitgehend dem natürlichen Bewuchs frei gegeben, während der entfernteste und jüngste Teil von der Gemeinde gepflegt wird; dort befindet sich auch ein an den Holocaust erinnerndes Mahnmal. Der Zugang zum Friedhof erfolgte früher über die "Judenhohle" (Flurname), ein mächtiger, noch heute erhaltener Hohlweg am Ende der Ringstraße, durch den die jüdische Bevölkerung ihre Toten zur letzten Ruhe trug. Gerade der vor Ort nachvollziebare räumliche und funktionelle Zusammenhang zwischen dem langgestreckten, in den Berg geschlagenen Weg und der weit ausgedehnten Grablege, lässt es sinnvoll erscheinen, die beiden inhaltlich zusammen gehörenden Teile als Sachgesamtheit auszuweisen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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