Am Born 1
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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Großenmoor
  • Am Born 3
Hofreite
Flur: 5
Flurstück: 75

Großer Dreiseithof mit U - förmiger Ausrichtung zur Straße, der dem Streckhof Am Born 1 benachbart ist. Das Wohnhaus bildet eine streckhofartige Anlage aus zwei verschiedenen Bauphasen. Der giebelständig zur Straße stehende ältere Teil ist inzwischen verkleidet. Frühere Fotoaufnahmen zeigen ein Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1800 mit Mannfiguren zur Aussteifung der Eckständer, Geschossüberstand und profilierter Gebälkzone. Der anschließende jüngere Teil des Wohnhauses fungierte ursprünglich als Stallscheune. Das Erdgeschoss ist aus Sandsteinquadern errichtet, das Obergeschoss zeigt einfaches konstruktives Fachwerk mit stockwerkshohen Streben aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Winkel dazu liegt ein großes Scheunengebäude in konstruktivem Eichenfachwerk mit hohen Streben, das vermutlich in die selbe Zeit wie das alte Wohnhaus einzuordnen ist. Rechtwinklig zur alten Scheune schließt ein jüngeres Wirtschaftsgebäude an, das einen massiven Stallteil sowie eine Maschinenhalle in Fachwerk mit Backsteinausfachung beinhaltet. Die Hofreite präsentiert sich als ein gut erhaltenes Beispiel eines historisch gewachsenen Dreiseithofes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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