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Zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus auf niedrigem Bruchsteinsockel mit straßenseitigem Krüppelwalmdach. Das gegenüber den Höfen Am Born 1 und 3 liegende, vollständig verkleidete Gebäude stammt vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es fungierte ursprünglich als Wohnwirtschaftshaus mit integrierter Stallscheune, dem später im rechten Winkel ein größerer Wirtschaftstrakt mit Stall und Scheune als Erweiterung angefügt wurde. Die Anlage ist ein gutes Beispiel für einen sich entwickelnden bäuerlichen Hof in Dorfrandlage; das Wohnhaus ist aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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