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In markanter Lage an einem Knick der Talstraße stehendes zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus. Das straßenseitig verkleidete Gebäude zeigt an den Längsseiten ein klares regelmäßiges Fachwerkgefüge aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit geschosshohen konvergierenden Streben an Bund- und Eckständern. Im Winkel zum Wohnhaus schließt eine jüngere Stallscheune in Backstein (Stall) und Fachwerk mit ausgeprägtem Dachüberhang den Hof nach hinten ab. Ein kleines Wirtschaftsgebäude aus Backstein gegenüber dem Wohnhaus vervollständigt die Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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