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In direkter Nachbarschaft zum Wohnhaus Talstr. 18 stehendes giebelständiges zweistöckiges Fachwerkhaus. Zur Straße hin verkleidet, zeigt die Hofseite ein Fachwerkgefüge aus der Mitte des 19.Jahrhunderts mit geschosshohen bzw. 3/4 hohen Streben und einfacher Verriegelung. Die erste Zone wird durch Fischgrät - Fachwerk und flankierende Vertikalstreben am Bundständer charakterisiert. An die hintere Giebelseite ist hinter einer Brandmauer ein kleiner Wirtschaftstrakt mit massivem Stall im Erdgeschoss und Scheunenteil in Fachwerk im Obergeschoss angefügt. Das Wohnhaus besticht durch seinen reizvollen Verbund mit dem Nachgebäude Talstr. 18.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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