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Das vierzonige zweistöckige Fachwerkhaus von 1840 (Sockelinschrift) steht an markanter Stelle auf einem Eckgrundstück gegenüber der Kirche, wo die Talstraße einen fast rechtwinkligen Knick vollführt. Die zur Straße liegenden Seiten sind verkleidet, die zum Hof weisende Längsseite zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit geschosshohen konvergierenden Streben an Bund- und Eckständern sowie eine doppelte Verriegelung. In der Gebälkzone sind die Balkenköpfe durch eine durchgängige profilierte Bretterlage zwischen Schwelle und Rähm verblendet. In der vierten Hauszone befindet sich im Erdgeschoss ein massiver Stallteil aus Backstein. Im hinteren Hofbereich liegen weitere in Mischbauweise errichtete Wirtschaftsgebäude jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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