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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Hünhan
  • Wendelinusstraße 3
Turbinengebäude
Flur: 2
Flurstück: 54/1

Am südöstlichen Ortsrand liegendes langgestrecktes zweistöckiges Gebäude mit Mansarddach und Zwerchgiebel. Die Anlage wurde ursprünglich im Jahre 1910 als Turbinengebäude mit darüber liegendem Wohngeschoss errichtet und später durch einen weiteren Wohnhausteil vergrößert. Der in Mischbauweise erstellte Bau erhebt sich über einem Sandsteinsockel. Das massive Erdgeschoss ist verputzt und hat im Turbinenbereich rundbogige Industriefenster. Das Obergeschoss in Fachwerk zeigt hier ein klares regelmäßiges Gefüge mit halben Mannfiguren und den zeittypischen Kopfstreben anstelle der Kopfwinkelhölzer sowie Andreaskreuzen als Ziergefachen unter den Fenstern. Die Turbinenanlage ist noch in Funktion, der Wasserlauf eines für diesen Zweck umgeleiteten Haunearmes fließt unten durch das Gebäude. Zwei Turbinen treiben seit 1910 zwei Generatoren zur Stromerzeugung an, die jetzigen Turbinen und Generatoren sind jedoch jüngeren Datums. Die für die Geschichte der Energiegewinnung interessante Anlage ist in ihrer jetzigen Form vor allem aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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