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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Hünhan
  • Wendelinusstraße 19
Wohnwirtschaftshaus
Flur: 2
Flurstück: 69

Am südöstlichen Ortsrand stehender zweigeschossiger Backsteinbau auf mittelhohem Sandsteinsockel. Die rote Klinkerfassade des um 1900 errichteten Gebäudes wird durch Lisenen und Gesimse gegliedert und zusätzlich mittels gelber Klinkersteine ornamental akzentuiert. Rote und gelbe Steine wurden alternierend verwandt bei Geschossgesimsen sowie Tür- und Fenstereinrahmungen. Besonders hervorgehoben ist die zur Straße weisende linke Giebelseite mit ihren konsolartig ausgebildeten Gurt- und Giebelgesimsen, den mosaikartigen Friesen und Ornamenten. Die Hausfassade zeigt rundum Segmentbogenfenster, wobei das mittlere des Obergeschosses an der Giebelseite als Skulpturennische konzipiert wurde. Das Wohnwirtschaftshaus mit integriertem Stall (diese Zone ohne gelbe Klinker) wurde durch eine große Stallscheune in Mischbauweise zum Winkelhof ergänzt. Es ist ein gutes Beispiel für die Verwendung von Klinker bzw. Backstein um 1900 als alternative Bauform zu Fachwerk und zeigt einen ausgeprägten Gestaltungswillen. Im Garten vor der Giebelseite steht eine schlichte, farbig gefasste Madonna mit Kind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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