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Qualitätvoller Bildstock mit einer plastisch stark durchgebildeten gedrehten Säule, die mit Weinranken belegt ist. Darauf ruht ohne Kapitell die gerundete Abschlussplatte. Der spitzgiebelige gerahmte Aufsatz zeigt ein einfaches Relief der Kreuzigungsdarstellung. Auf der Rückseite befindet sich die Inschrift "DISEN STEIN HABEN ZV GOTTES EHRE AVFRICHTEN LASEN DIE EHRSAMEN ALS OTTO HERBST VND CASBAR WIESLER VND PHILIPPVS STELER GOTTES EHREN ZV VERMEHREN ANNO 1695". Der Bildstock befindet sich außerhalb der Ortslage an der K 141 nach Gruben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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