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An markanter Stelle gegenüber der katholischen Kapelle (ehem. Schloss) errichteter Hof aus zwei Einzelgebäuden. Das traufenständige zweistöckige Fachwerkwohnhaus mit einseitigem Krüppelwalmdach ist auf beiden Giebelseiten verkleidet. Die Eingangsseite zeigt ein schlichtes konstruktives Gefüge mit 3/4 hohen, z. T. kräftigen Streben zur Aussteifung der Eckständer, ansonsten lediglich Vertikalstreben und einfache Verriegelung. Die giebelständige Stallscheune wurde in konstruktivem Nadelholz - Fachwerk mit hohen konvergierenden Streben, der Stallteil in Bruchstein errichtet. Die gut proportionierten, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Schloss als Hof eines Verwalters angelegten Gebäude, bilden einen wichtigen straßenräumlichen Gegenpol zur mehrteiligen Anlage des ehemaligen Schlosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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