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An einem Hang in Ortsrandlage stehendes zweistöckiges Fachwerkhaus aus der Zeit um 1800. Über einem hohen, teilunterkellerten Quadersockel erhebt sich ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit eingangsseitigem Geschossüberstand. Mannfiguren dienen zur Aussteifung der Bund- und Eckständer, die Gebälkzone ist profiliert. Die rechte Giebelseite ist verkleidet. Der Zugang zum Wohnhaus erfolgt über eine einläufige Freitreppe.
Die nebenstehenden Wirtschaftsgebäude. sind jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |