Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleines, an der Ecke Brunnenstraße und Sandbergstraße frei stehendes Fachwerk - Backhaus. Das einstöckige Gebäude auf niedrigem, teilweise verputztem Quadersockel hat ein unregelmäßiges konstruktives Gefüge mit geschosshohen Streben, vertikalen Ständern und einfache Verriegelung. Der Zugang erfolgt von der Brunnenstraße über eine Tür in der Mitte der Giebelseite. Das gut erhaltene, wohl noch in das 19. Jahrhundert zurück reichende Gemeindebackhaus ist ein orts- und sozialgeschichtlich interessantes Zeugnis ehemaligen bäuerlichen Lebens in Rothenkirchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |